Rentenanträge-Rentenberatung Versichertenberater Wolfgang Eberhard

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Aktuelle Neuigkeiten

STUDIEREN UND ARBEITEN

Wann sind Nebenjobs versicherungspflichtig?! Arbeiten Studenten unbefristet neben ihrem Studium und verdienen dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat, sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Der Beitrag beträgt derzeit 3,7 Prozent des Einkommens. Durch diese Zahlung entstehen Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Zulagen zur Riester-Rente. Gut zu wissen: Beim Arbeitgeber kann ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Dadurch erlischt jedoch nicht nur die Pflicht zur Beitragszahlung sondern auch die Absicherung. Wer mehr als 450 Euro verdient, ist immer versicherungspflichtig. Ist das Arbeitsverhältnis von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet, bleiben Studenten versicherungsfrei. Beiträge sind dann nicht zu zahlen. Auch während eines vorgeschriebenen Praktikums müssen Studenten keine Beiträge zahlen. Arbeitszeit und Verdienst spielen in beiden Fällen keine Rolle. Weiter Fragen beantworte ich wie immer kostenlos und schnell.
18. Okt. 2017 um 09:42 Uhr

Minijob wirkt sich aus!!

Mein aktueller Rententipp Wer heutzutage einen Minijob (bis 450 Euro) aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber vom Lohn den Beitragsanteil in Höhe von aktuell 3,7 Prozent einbehält. Bei einem Verdienst von 450 Euro ergibt sich somit z. B. ein Eigenbeitrag von 16,65 Euro. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers beträgt 15 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Prozentsätze. Die Einzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch kann sich der Minijober das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Rehabilitation aufrechterhalten bzw. begründet werden. Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Vorher sollte jedoch unbedingt eine Beratung bei mir in Anspruch genommen werden.
07. Okt. 2017 um 19:15 Uhr